Lerchenfenster

Stader Jägerschaft fördert zusammen mit der Landesjägerschaft Niedersachsen den Schutz für die Leitarten der Feldflur wie Rebhuhn und Feldlerche.

Erstmalig 2010 im Jahr der biologischen Vielfalt präsentierte die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) erste Ergebnisse ihres Förderprogramms Lerchenfenster: Mehr als 3.500 dieser künstlichen Fehlstellen sind in kürzester Zeit auf Niedersachsens Äckern entstanden.

Ziel des Förderprogramms Lerchenfenster ist es, Feldlerchen und Rebhühnern, den bodenbrütenden Leitarten der Feldflur, Brut- und Aufenthaltsplätze zu bieten und so deren Bruterfolg zu erhöhen. Die Erfolgsaussichten sind sehr gut: In England, wo das Konzept der Lerchenfenster entwickelt wurde, haben sich die Bruterfolge verdreifacht. Dabei sind es nicht die Fehlstellen selbst, die als Brutplätze genutzt werden, sondern deren Saumbereiche. Hier verbergen Feldlerchen ihr Nest in einer Mulde aus feinen Gräsern, Getreideblättern und Haaren. Die 3 bis 5 braun oder oliv gefleckten Eier werden allein von der weiblichen Lerche bebrütet. Das Rebhuhn nutzt für den Neststandort ebenfalls die Randbereiche der künstlichen Fehlstellen – hier kann der Hahn seine Bewachertätigkeit besser ausüben. Die 8 bis 20, einfarbig graugrünen Eier, werden gut verborgen in einer Mulde abgelegt.

Die Lerchenfenster selbst dienen als ›Einflugschneisen‹ und attraktive Aufenthaltszonen, die durch ihren lockeren Bewuchs zum einen ein freies Sichtfeld zur Feinderkennung bieten, zum anderen auch die Chance, rechtzeitig vor den Fressfeinden fliehen zu können. Ein weiterer Vorteil: Die schütter bewachsenen Saumbereiche trocknen nach Regenschauern schneller ab, so dass weniger Kücken verklammen. Solche potentiellen Eiablageplätze sind bei den engen Saatreihenabständen im Getreideacker kaum mehr zu finden. Mit dem Lerchenfensterprogramm fördert die LJN hier gezielt neue Strukturen, von denen nicht nur Feldlerche und Rebhuhn profitieren: Auch Kiebitz und Feldhase nutzen die künstlichen Fehlstellen im Acker als Lebensraum und zur Jungenaufzucht.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE FÖRDERUNG

Die Anlage eines Lerchenfensters ist einfach: Der Bewirtschafter einer Ackerfläche hebt bei der Wintergetreideaussaat für einige Meter die Sämaschine an, so dass eine etwa 20 Quadratmeter große Fläche unbestellt bleibt. Eine Sonderbehandlung dieses ›Fensters‹ ist nicht erforderlich, es wird im weiteren Jahresverlauf wie die restliche Ackerfläche behandelt. Wichtig ist es einen möglichst großen Abstand zu Fahrgassen, Feldrändern und Hecken einzuhalten, damit natürliche Fressfeinde wie Fuchs oder Greifvögel die Jungenaufzucht nicht gefährden. Landwirte, die Lerchenfenster auf ihren Äckern anlegen, erhalten über die Hegeringe der Jägerschaft Stade e.V. von der LJN eine Anerkennungsprämie. Hinweisschilder, die kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, machen auf die enge Kooperation von Jägern und Landwirten zum Wohl der Leitarten der Feldflur aufmerksam.

Im Landkreis Stade wurden im Vegetationsjahr 2009/10 erstmals 134 und im Vegetationsjahr 2010/11 bereits 221 Lerchenfenster angelegt. Mit Hilfe der Jägerschaft Stade wurden die von der Landesjägerschaft bereit gestellten Mittel voll ausgeschöpft. Im laufenden Vegetationsjahr konnten sogar mehr Lerchenfenster bezuschusst werden als im Vorjahr, da andere Jägerschaften ihre angeforderten Mittel nicht in Anspruch genommen haben. Wer sich im Landkreis Stade an dieser Artenschutzmaßnahme beteiligen möchte, meldet sich bei den jeweils zuständigen Hegeringen.



Der Autor Dipl.-Ing. agr. Peter Heinsohn ist seit 2009 Vorsitzender der Jägerschaft Stade e.V.
Weitere Informationen finden Sie im Internet auf
www.jaegerschaft-stade.de
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